PKV4U — Weil Leistungen zählen
Private Krankenversicherung · Wissen · Entscheidung

Eine Entscheidung für heute.
Eine Versorgung für
das ganze Leben.

PKV4U schafft Klarheit, bevor eine Empfehlung entsteht.

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PKV4U — Weil Leistungen zählen.

Gesundheit ist solange selbstverständlich, bis sie es nicht mehr ist.

Wer heute die Möglichkeit hat, seine Gesundheitsversorgung langfristig zu gestalten, positioniert sich für die Zukunft.

Nicht für den gesunden Alltag, sondern für den Tag, an dem medizinische Möglichkeiten, Versorgung und vertraglich abgesicherte Leistungen wirklich zählen.

Was möchten Sie verstehen?

20 Fragen, die vor einer langfristigen Entscheidung geklärt sein sollten. Wechsel, Leistungen, Familie, Lebensveränderungen und langfristige Tragfähigkeit, strukturiert und verständlich gebündelt. Zu den 20 Fragen

PKV4U
Wissen Kompass Für wen
⌕Suche Beratung
Ihr Anlass

Wo beginnt Ihre Frage?

Man sucht keine Krankenversicherung. Man sucht eine Antwort auf eine aktuelle Lage oder Situation.

Ein Mann sitzt an einem Tisch und sichtet mehrere Briefe sowie ein Schreiben, das er in der Hand hält. KI-generierter Inhalt
Szene 01: Beitragslast

Warum der Beitrag steigt

Beiträge und Finanzierung verstehen.

Der GKV-Beitrag setzt sich aus einem bundeseinheitlichen allgemeinen Beitragssatz und einem kassenindividuellen, jährlich neu festgelegten Zusatzbeitrag zusammen. Die Beitragshöhe verändert sich insbesondere durch eine Anhebung des Zusatzbeitrags der eigenen Krankenkasse, durch geänderte Beitragssätze, durch die jährlich angepasste Beitragsbemessungsgrenze oder durch ein steigendes beitragspflichtiges Einkommen unterhalb dieser Grenze, nicht durch ein einzelnes, für "die GKV" einheitliches Ereignis.

1 Beitrag zu diesem Anlass
GKV und PKV

Bevor man Beiträge vergleicht … muss man verstehen, was beide Systeme grundsätzlich unterschiedlich machen.

Zwei Systeme, zwei Logiken

Thema antippen für die Gegenüberstellung. „Details & Quellen“ öffnet Hintergründe, Diagramme und Rechtsgrundlagen.

Auf einen Blick

Auf einen Blick: GKV und PKV nach Themen
ThemaGKVPKV
FinanzierungUmlageverfahrenKapital­deckungs­verfahren
BeitragNach EinnahmenIndividuell kalkuliert
AbrechnungSach­leistungKosten­erstattung
LeistungsrahmenGesetzlich bestimmtVertraglich vereinbart

Gesetzlich · GKVSolidarprinzip · SGB V

Die Beiträge der aktuell Versicherten finanzieren unmittelbar die Leistungen der aktuell Versicherten (Umlageverfahren).

Umlageverfahren GKV: Beiträge der aktuell Versicherten fließen direkt in die Leistungen der aktuell Versicherten

Privat · PKVÄquivalenzprinzip · VVG

Jeder Vertrag bildet über die Laufzeit individuelle Rückstellungen für steigende Kosten im höheren Alter (Kapitaldeckungsverfahren).

Kapitaldeckungsverfahren PKV: monatliche Beiträge bilden über Kapitalanlage und Zinserträge individuelle Alterungsrückstellungen, die Mehrkosten im Alter abfedern

Was bedeutet das?

Die GKV verteilt die Kosten zwischen den heute Versicherten, die PKV bildet für jede versicherte Person eigene Rückstellungen. Die Finanzierung hängt in der GKV an der gesamten Versichertengemeinschaft und ihrer Entwicklung, in der PKV an der Kalkulation des einzelnen Tarifs. Keines der beiden Systeme schützt automatisch vor Beitragsänderungen.

GKV

Wie sich das Umlageverfahren langfristig auf die Beitragsentwicklung auswirkt, ist Gegenstand laufender fachlicher und politischer Diskussion und lässt sich nicht auf eine einzelne Zahl verkürzen.

Mehr in der Wissenswelt „Beiträge und Finanzierung“ →

PKV

Die gebildeten Rückstellungen sollen spätere Beitragssteigerungen allein durch das Alter abfedern; sie schützen nicht automatisch vor allen Beitragsanpassungen.

Mehr in der Wissenswelt „Beiträge und Finanzierung“ →

Gesetzlich · GKVSolidarprinzip · SGB V

Der Beitrag richtet sich grundsätzlich nach den beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Alter und individueller Gesundheitszustand bestimmen den Beitrag nicht.

Privat · PKVÄquivalenzprinzip · VVG

Der Beitrag wird bei Vertragsbeginn individuell kalkuliert. Maßgeblich sind insbesondere Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei der Risikoprüfung und der vereinbarte Leistungsumfang. Das laufende Einkommen bestimmt den Beitrag nicht.

Was bedeutet das?

In der GKV verändert sich der Beitrag insbesondere mit Einkommen, Beitragssatz, Zusatzbeitrag und Beitragsbemessungsgrenze.

In der PKV zählt der Gesundheitszustand bei der Risikoprüfung zu Vertragsbeginn. Wird jemand später älter oder krank, führt das nicht deshalb zu einer individuellen Beitragserhöhung. Beitragsanpassungen folgen den gesetzlichen Kalkulationsmechanismen des Tarifs.

GKV

Eine eigenständige GKV-Wissensvertiefung zu diesem Aspekt ist in Vorbereitung.

Mehr in der Wissenswelt „Beiträge und Finanzierung“ →

PKV

In den Beitrag fließen das Alter bei Vertragsbeginn, das Ergebnis der Gesundheitsprüfung, das gewählte Leistungsniveau und der Selbstbehalt ein. Kalkuliert wird nach Art der Lebensversicherung mit Alterungsrückstellung und gesetzlichem 10-Prozent-Zuschlag.

Hinweis zu Ausnahmen: Für Kinder gilt ein eigener Beitrag, der gesetzliche 10-Prozent-Zuschlag beginnt erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres. Einzelne Tarife können zudem Beitragsstufen nach Lebensalter vorsehen; das richtet sich nach den Tarifbedingungen.

Beitragslogik der PKV im Detail verstehen →

Gesetzlich · GKVSolidarprinzip · SGB V

Sie erhalten die Behandlung mit Ihrer Gesundheitskarte, ohne in Vorleistung zu gehen.

Funktionsweise

Behandlung mit Gesundheitskarte, die Praxis rechnet über die Kassenärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse ab.

Vorteil

Keine Vorleistung, keine Arztrechnung. Sie zahlen nur gesetzliche Zuzahlungen.

Grenze

Behandlung bei zugelassenen Vertragsärzten. Leistungen außerhalb des gesetzlichen Katalogs (z. B. IGeL) sind selbst zu zahlen.

Privat · PKVÄquivalenzprinzip · VVG

Sie erhalten die Rechnung und prüfen sie selbst. Ob und wann Sie sie zur Erstattung einreichen, können Sie grundsätzlich selbst entscheiden. Was erstattet wird und ob eine Beitragsrückerstattung eine Rolle spielt, hängt vom Tarif ab.

Funktionsweise

Die Praxis stellt Ihnen die Rechnung. Reichen Sie sie beim Versicherer ein, erstattet er nach dem Tarif.

Vorteil

Einblick in die Abrechnung. Arztwahl nicht auf Vertragsärzte beschränkt, soweit der Tarif keine Hausarzt- oder Primärarztregelung vorsieht.

Grenze

Vorleistung und eigener Organisationsaufwand. Erstattet wird, was der Tarif vorsieht, Mehrkosten darüber bleiben bei Ihnen.

Was bedeutet das?

Die GKV nimmt Ihnen den Zahlungsweg ab, die PKV legt die Rechnung in Ihre Hand. Das bedeutet mehr Einblick und Entscheidungsfreiheit, aber auch Vorleistung und eigenen Organisationsaufwand.

GKV

Ablauf

1Behandlung bei Ärztin oder Arzt
2Die Praxis rechnet über die Kassenärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse ab

Vergütungssystem: Vertragsärztliche Vergütung nach EBM, mit Budgetbeschränkungen.

Die Krankenkasse stellt die Leistung als Sachleistung bereit. Sie bekommen keine Arztrechnung und zahlen nur die gesetzlichen Zuzahlungen, etwa für Arzneimittel.

Statt der Sachleistung können Sie nach § 13 Abs. 2 SGB V Kostenerstattung wählen. Dann bezahlen Sie die Rechnung zunächst selbst, und die Krankenkasse erstattet höchstens den Betrag, den sie bei einer Sachleistung getragen hätte. Mehrkosten, etwa aus höheren Gebührensätzen, bleiben bei Ihnen. Leistungen außerhalb des gesetzlichen Katalogs, zum Beispiel individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), zahlen Sie ohnehin selbst.

Leistungsprinzip der GKV im Detail verstehen →

PKV

Ablauf

1Behandlung bei Ärztin oder Arzt
2Versicherte Person erhält zunächst eine Rechnung
3Die Rechnung wird beim Versicherer eingereicht
4Die nach dem Tarif erstattungsfähigen Kosten werden erstattet

Vergütungssystem: Privatärztliche Vergütung nach GOÄ, außerhalb des vertragsärztlichen Budgetsystems der GKV.

Sie sehen ambulante Rechnungen in der Regel selbst und können nachvollziehen, was abgerechnet wird. Im Krankenhaus werden allgemeine Krankenhausleistungen häufig direkt zwischen Klinik und Versicherer abgerechnet.

Privatärztliche Leistungen werden grundsätzlich nach der GOÄ abgerechnet. Für viele ärztliche Leistungen ist der 2,3-fache Satz der Regelfall; höhere Steigerungssätze bis zum jeweiligen Gebührenrahmen müssen besonders begründet sein. Für technische und bestimmte Laborleistungen gelten niedrigere Gebührenrahmen. Welche Sätze Ihr Versicherer erstattet, richtet sich nach Ihrem Tarif.

Bei einer geplanten Heilbehandlung mit voraussichtlichen Kosten von mehr als 2.000 Euro können Sie vor Behandlungsbeginn in Textform Auskunft über den Umfang Ihres Versicherungsschutzes verlangen. Der Versicherer muss grundsätzlich innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringlicher Behandlung innerhalb von zwei Wochen (§ 192 Abs. 8 VVG). Antwortet er nicht fristgerecht, wird bis zum Gegenbeweis vermutet, dass die geplante Heilbehandlung medizinisch notwendig ist.

Gesetzlich · GKVSolidarprinzip · SGB V

Gesetzlich bestimmter Leistungsrahmen

Umfang und Grenzen der Leistungen ergeben sich aus dem gesetzlichen System. Gesetzliche Änderungen können den Rahmen im Zeitverlauf verändern.

Privat · PKVÄquivalenzprinzip · VVG

Vertraglich vereinbarter Leistungsrahmen

Umfang und Grenzen werden bei Vertragsabschluss über den Tarif festgelegt und können nicht einseitig gekürzt werden.

Was bedeutet das?

Der gesetzliche Rahmen ist bei allen Krankenkassen weitgehend einheitlich, kann aber vom Gesetzgeber für alle Versicherten geändert werden. Der vertragliche Rahmen ist stabiler, aber Tarife unterscheiden sich deutlich und müssen sorgfältig verglichen werden. Auch ein fester Leistungsrahmen schützt nicht vor Beitragsanpassungen.

GKV

Das betrifft gesetzlich Versicherte grundsätzlich kollektiv.

Rund 95 Prozent der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich. Konkretisiert wird der Katalog vom Gemeinsamen Bundesausschuss in verbindlichen Richtlinien. Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 12 SGB V). Unterschiede zwischen den Kassen gibt es vor allem bei Satzungsleistungen, Wahltarifen und Bonusprogrammen.

Leistungsrahmen der GKV im Detail verstehen →

PKV

Gesetzlich geregelte Anpassungen der Versicherungsbedingungen bleiben möglich. Beitragsanpassungen können auch bei unverändertem Leistungsumfang erfolgen.

Eine private Krankheitskostenvollversicherung, die die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung erfüllt, kann der Versicherer grundsätzlich nicht kündigen (§ 206 VVG). Die Tarife unterscheiden sich vor allem bei Psychotherapie, Hilfsmitteln, Zahnersatz, Krankenhaus und Auslandsschutz.

Beim eigenen Versicherer haben Sie nach § 204 VVG ein gesetzliches Tarifwechselrecht in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz. Ihre erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen werden angerechnet. Enthält der Zieltarif Mehrleistungen, kann dafür eine Gesundheitsprüfung mit Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Wartezeit relevant werden.

Tarifwechsel nach § 204 VVG im Detail verstehen →

Gesetzlich · GKVSolidarprinzip · SGB V

Beitragssätze werden gesetzlich festgelegt und regelmäßig politisch angepasst.

Privat · PKVÄquivalenzprinzip · VVG

Der Beitrag wird nicht deshalb erhöht, weil Sie persönlich älter oder kränker werden. Entscheidend ist, ob sich maßgebliche Rechnungsgrundlagen des Tarifs gegenüber der Kalkulation verändern.

Was bedeutet das?

In der GKV verändern sich Beiträge durch Beitragssatz, Zusatzbeitrag und Beitragsbemessungsgrenze.

In der PKV werden die tatsächlich erforderlichen Versicherungsleistungen eines Tarifs regelmäßig mit den ursprünglich kalkulierten verglichen. Wird ein gesetzlicher oder in den Bedingungen niedriger vereinbarter Schwellenwert überschritten, muss der Versicherer die Beiträge des Tarifs überprüfen. Eine Anpassung ist nur bei einer nicht nur vorübergehenden Abweichung zulässig und wird erst nach Zustimmung des unabhängigen Treuhänders wirksam.

Die beiden Zeitreihen unter „Details & Quellen“ messen unterschiedliche Größen und sagen nicht, welche Absicherung im Einzelfall günstiger ist.

Vor den Diagrammen: Die beiden Zeitreihen messen unterschiedliche Größen und sind nicht direkt miteinander vergleichbar. Sie zeigen die Entwicklung innerhalb des jeweiligen Systems, nicht welche Absicherung im Einzelfall günstiger ist.

GKV

Wie sich Faktoren wie die Bevölkerungsentwicklung auf künftige Beitragssätze auswirken, ist politisch nicht abschließend festgelegt und wird fachlich unterschiedlich bewertet.

Ø +5,9 % pro Jahr 1970 bis 2026 · Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung an der Beitragsbemessungsgrenze

Entwicklung des GKV-Beitrags an der Beitragsbemessungsgrenze, 1970 bis 2026 0 €350 €700 €1.050 €1.400 € 1970198019902000201020202026 50 €183 €303 €504 €641 €891 € Gesamt 1.261 € KV 1.017 € PV 244 €

Rechnerischer monatlicher Modellbeitrag an der Beitragsbemessungsgrenze, Kranken- und Pflegeversicherung. Pflegeversicherung (ab 1995): Gesamtbeitrag für Kinderlose einschließlich Kinderlosenzuschlag. Kein individueller Kassenbeitrag, kein tatsächlicher Höchstbeitrag aller Krankenkassen.

Quellen: Deutscher Bundestag, Drucksache 13/11256 (Beitragssätze 1971 bis 1993); Bundesministerium für Gesundheit, Daten des Gesundheitswesens (Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen); Deutsche Rentenversicherung, Rechtsgrundlagen zu § 241 SGB V und § 55 SGB XI; BMG-Bekanntmachungen des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes im Bundesanzeiger; Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungen (Beitragsbemessungsgrenzen). Berechnung: PKV4U.

Die beiden Zeitreihen im Systemvergleich zeigen unterschiedliche Größen und sind deshalb nicht unmittelbar miteinander vergleichbar. Die GKV-Reihe bildet den Beitrag bei Einkommen an der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze ab. Die PKV-Reihe zeigt die durchschnittlichen Prämieneinnahmen je Vollversicherten im gesamten PKV-Bestand. Die Werte zeigen die langfristige Entwicklung innerhalb des jeweiligen Systems, nicht welcher Versicherungsschutz im Einzelfall günstiger ist.

Entwicklung des rechnerischen monatlichen GKV-Gesamtbeitrags an der Beitragsbemessungsgrenze von 50 € im Jahr 1970 auf 1.261 € im Jahr 2026, davon zuletzt 1.017 € Krankenversicherung und 244 € Pflegeversicherung. Durchschnittliche jährliche Steigerung im Betrachtungszeitraum: 5,9 Prozent.

Der rechnerische monatliche Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung an der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze stieg von 50,31 € im Jahr 1970 auf 1.261,31 € im Jahr 2026, im Schnitt um rund 5,9 Prozent pro Jahr. Treiber sind die Beitragssätze, der Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse und die jährlich angepasste Beitragsbemessungsgrenze.

Beitragsentwicklung der GKV im Detail verstehen →

PKV

Ø +2,4 % pro Jahr 2006 bis 2024 · Prämieneinnahmen je Vollversicherten

Beitragseinnahmen der PKV-Vollversicherung je Vollversicherten und Monat, 2006 bis 2024 0 €125 €250 €375 €500 € 200620102015202020242025 201 €226 €245 €270 € 2024: 307 € 2025 vorläufig338 €

Durchschnittliche monatliche Beitragseinnahmen der Krankheitsvollversicherung je Vollversicherten (Beitragseinnahmen geteilt durch Zahl der Vollversicherten zum Jahresende, geteilt durch 12). Branchenmittelwert. Keine Entwicklung eines einzelnen Tarifs oder Versicherungsvertrags. Gestrichelt: vorläufiger Wert oder Hochrechnung, kein Istwert.

Quellen: Verband der Privaten Krankenversicherung, Zahlenberichte der Privaten Krankenversicherung und PKV-Zahlenportal (Beitragseinnahmen, Vollversicherte). Berechnung: PKV4U.

Die beiden Zeitreihen im Systemvergleich zeigen unterschiedliche Größen und sind deshalb nicht unmittelbar miteinander vergleichbar. Die GKV-Reihe bildet den Beitrag bei Einkommen an der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze ab. Die PKV-Reihe zeigt die durchschnittlichen Prämieneinnahmen je Vollversicherten im gesamten PKV-Bestand. Die Werte zeigen die langfristige Entwicklung innerhalb des jeweiligen Systems, nicht welcher Versicherungsschutz im Einzelfall günstiger ist.

Durchschnittliche monatliche Beitragseinnahmen der privaten Krankheitsvollversicherung je Vollversicherten von 201 € im Jahr 2006 auf 307 € im Jahr 2024. Durchschnittliche jährliche Steigerung: 2,4 Prozent. 2025 (vorläufig): 338 €, kein Istwert.

Angepasst wird der Beitrag nicht jährlich, sondern wenn die tatsächlich erforderlichen Versicherungsleistungen eines Tarifs um mehr als 10 Prozent (soweit die Bedingungen keinen niedrigeren Wert vorsehen) oder die Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 Prozent von der Kalkulation abweichen. Die Neukalkulation muss ein unabhängiger Treuhänder bestätigen (§ 155 VAG). Deshalb kommen Anpassungen eher in Sprüngen als gleichmäßig.

Rechtsgrundlagen und Kriterien

  • § 203 VVG: Berechtigung zur Neufestsetzung bei einer nicht nur vorübergehenden Veränderung einer maßgeblichen Rechnungsgrundlage
  • § 155 VAG: Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Werten, Schwellenwerte und Zustimmung des unabhängigen Treuhänders
  • Maßgebliche Rechnungsgrundlagen: Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten
  • Schwellenwert Versicherungsleistungen: mehr als 10 Prozent, soweit die Bedingungen keinen niedrigeren Wert vorsehen
  • Schwellenwert Sterbewahrscheinlichkeiten: mehr als 5 Prozent
  • Wirksam wird eine Anpassung erst nach Zustimmung des unabhängigen Treuhänders
Beitragsanpassung in der PKV im Detail verstehen →

Eine Entscheidung, die dreißig Jahre tragen soll, verdient mehr als einen Preisvergleich.

Leistungsprüfung

Leistung zeigt sich im Vertrag.

Nicht im Tarifnamen. Vier Beispiele zeigen, wo das Kleingedruckte über die tatsächliche Absicherung entscheidet. Beispielhafte Auswahl, keine vollständige Leistungsprüfung und kein Tarifvergleich.

Schema · Musterprüfung Keine echte Tarifklausel

Was eine Leistung im Vertrag tatsächlich ausmacht

1

Leistungsumfang

Was ist grundsätzlich eingeschlossen?

2

Voraussetzungen

Genehmigung, Nachweise, Fristen

3

Grenzen

Höchstbeträge, Ausschlüsse, Staffeln

4

Bedeutung im Vertrag

Erst im Zusammenspiel entsteht die tatsächliche Absicherung

Am Beispiel gelesen Fiktive Klausel
„Erstattet werden Hörhilfen, nach ärztlicher Verordnung und vorheriger schriftlicher Zusage, bis 1.500 Euro je Ohr, einmal in fünf Jahren.“

Im Ergebnis: Eingeschlossen ja, aber nur mit Zusage und bis zu einer festen Obergrenze. „Hörhilfen versichert“ allein sagt das nicht.

Drei Punkte sind für die Tarifprüfung entscheidend:

  • Leistungsdefinition und Zukunftsoffenheit
  • Höchstbeträge und Genehmigung
  • Ersatz und Reparatur

„Offen“ ist nicht automatisch gut und „geschlossen“ nicht automatisch schlecht: Ein generisch formulierter Katalog kann durch niedrige Höchstbeträge oder strenge Genehmigungsvorbehalte im Ergebnis enger sein als ein klar, aber großzügig formulierter geschlossener Katalog. Entscheidend ist der tatsächliche Klauselinhalt, nicht das Etikett.

Zum Wissensobjekt „Hilfsmittel in der PKV“ →

Was zählt zu Hilfsmitteln

  • Hörhilfen
  • Körperersatzstücke (Prothesen)
  • Orthopädische und andere Hilfsmittel

Begriff aus § 33 SGB V, in der PKV ohne eigene gesetzliche Definition. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, regelt ausschließlich der Tarif.

Erst die gesamte Prüfkette ergibt ein belastbares Bild:

  • Einschluss und Sitzungsumfang
  • Erstattungssatz
  • Behandlerkreis und Genehmigung

Die PKV kennt kein gesetzliches Sitzungskontingent. Angaben wie „20 bis 50 Sitzungen“ sind Werbe-/Vermittlerangaben ohne Rechtsquelle, keine Marktnorm. Erst das Zusammenspiel von Einschluss, Umfang, Erstattung, Behandler und Genehmigung ergibt ein vollständiges Bild der tatsächlichen Absicherung.

Zum Wissensobjekt „Psychotherapie in der PKV“ →

Wer behandeln kann

  • Psychologische Psychotherapeuten (approbiert)
  • Ärztliche Psychotherapeuten
  • ggf. Heilpraktiker mit Erlaubnis für Psychotherapie

Welcher Behandlerkreis erstattet wird, ist in der PKV nicht gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich ausschließlich aus dem Tarif.

Fachlich entscheidend sind insbesondere:

  • GOÄ-Erstattung und Honorarvereinbarung
  • Krankenhaus-/Privatklinikdefinition
  • Anschlussheilbehandlung (AHB) im Tarif

Chefarztbehandlung und Ein-/Zweibettzimmer sind unabhängig vom Versichertenstatus vereinbar. Entscheidend ist, ob und in welcher Höhe der Tarif die Kosten übernimmt, keine Systemeigenschaft der PKV als solcher. Auch eine Anschlussheilbehandlung ist nach den Musterbedingungen nur mitversichert, wenn der Tarif dies ausdrücklich vorsieht.

Zum Wissensobjekt „Krankenhausleistungen und AHB in der PKV“ →

Was im Krankenhaus zusammenkommt

  • Allgemeine Krankenhausleistungen (Behandlung, Pflege, Unterkunft, Verpflegung)
  • Ärztliche Wahlleistungen („Chefarztbehandlung“)
  • Unterkunft als Wahlleistung (Ein- oder Zweibettzimmer)

Wahlleistungen kann jeder Patient vereinbaren. Ob die PKV die Kosten übernimmt, regelt der Tarif. Die AHB ist nur mitversichert, wenn der Tarif sie vorsieht.

Zusätzlich entscheidend sind:

  • Zahnstaffel in den ersten Vertragsjahren
  • Summenbegrenzung pro Jahr oder Vertragslaufzeit
  • GOZ-Erstattung und Honorarvereinbarung

Auch ein hoher oder voller Prozentsatz sagt für sich genommen nichts über Zahnstaffel, Summenbegrenzung oder den Umgang mit Analogabrechnungen aus. Erst ihr Zusammenspiel ergibt ein realistisches Bild der tatsächlichen Zahnabsicherung eines Tarifs.

Zum Wissensobjekt „Zahnbehandlung und Zahnersatz in der PKV“ →

Was der Tarif regelt

  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie

Erstattungssatz, Zahnstaffel und Summenbegrenzung legt allein der Tarif fest. Nach den Musterbedingungen gilt eine Wartezeit von acht Monaten.

Mehr in der Wissenswelt „Leistungen und Versorgung“ →

Orientierung

Erst verstehen, dann gemeinsam prüfen

Aus Ihrer Situation entsteht eine Frage. Antworten auf viele Fragen finden Sie in den Wissenswelten. Im Vorcheck schildern Sie in wenigen Schritten Ihre Ausgangslage, damit wir uns gezielt auf Ihr Gespräch vorbereiten können. Ob eine private Krankenversicherung zu Ihrer Lebens-, Familien- und Finanzplanung passt, klärt allein das persönliche Gespräch.

Basis Situation, Status, Anlass Ausgangspunkt: Ihre Lebenssituation, Ihr Versicherungsstatus und der Anlass, der die Frage aufwirft.
Pfad Fragen zu Ihrem Anlass Wenige gezielte Fragen, passend zu genau dieser Situation und kein allgemeiner Fragebogen.
Ergebnis Vorbereitung für Ihr persönliches Gespräch Eine erste Einordnung Ihrer Situation als Grundlage für die persönliche Beratung, die danach die Eignung prüft. Siehe Beispiel rechts.

Ihr Gespräch vorbereiten

Beschreiben Sie Ihre Situation in wenigen Fragen. So wissen wir schon vor dem Gespräch, worum es Ihnen geht.

Vorcheck starten In 3 Minuten · ohne Anmeldung · keine Gesundheitsdaten
Wissenswelten

Wissen zu Ihrer Frage

Alle Themenwelten
JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) und ArbeitgeberzuschussWissenswelt öffnen → Familie und KinderWissenswelt öffnen → GesundheitsprüfungWissenswelt öffnen → PflegeWissenswelt öffnen → Wechsel und RückkehrWissenswelt öffnen →
Für wen

Dieselbe Frage, andere Ausgangslage

Weitere Zielgruppen
Beamte Privat Versicherte Ärzte und Heilberufe Freiberufler
Eine Frau steht an einem Arbeitstisch mit Materialproben, Skizzen und Stiften. KI-generierter Inhalt

Selbstständige

Nicht nur der Beitrag zählt: Die Systementscheidung ist offen, und Krankheit, Familie und langfristige Tragfähigkeit wirken unmittelbar auf die Liquidität.

Die Manufaktur

Analysen mit offener Methodik

Wie Wissen bei PKV4U entsteht: Jede Wissenswelt folgt derselben offenen Methodik.

Themenwelten 9

Quellenbasiert, mit klar getrennten Fakten und Einordnungen, jede Analyse mit dokumentiertem Wissensstand nachvollziehbar.

Quellen und Methodik ansehen →

Was nicht belegbar ist, steht bei uns nicht in einer Analyse.

Der Kompass

Die Reihenfolge, in der wir prüfen

Wie wir im persönlichen Gespräch einordnen. Die Tarifauswahl steht am Ende, nie am Anfang.

Die sieben Prüfschritte

  1. LebenssituationEntscheidungskompass · im Gespräch
  2. Familie und LebensplanungEntscheidungskompass · im Gespräch
  3. Grundsätzliche SystemeignungEntscheidungskompass · im Gespräch
  4. VersicherbarkeitGesundheitskompass · im Gespräch
  5. LeistungsanforderungenLeistungskompass · frei nutzbar
  6. Langfristige TragfähigkeitZukunftskompass · folgt
  7. Tarif- und Gesellschaftsauswahlgemeinsam im Gespräch

In drei Phasen

  1. Phase 1 · Schritte 1–2Ausgangslage
  2. Phase 2 · Schritte 3–6Prüfung
  3. Phase 3 · Schritt 7Auswahl
Instrument I · Schritte 1 bis 3 Im Gespräch
Entscheidungs­kompass
Passt die PKV grundsätzlich zu Ihrer Situation? Wir klären Lebenssituation, Familie und Systemeignung persönlich mit Ihnen.
Instrument II · Schritt 4 Im Gespräch
Gesundheits­kompass
Wie ist die gesundheitliche Ausgangslage? Wir klären die gesundheitliche Historie und die Versicherbarkeit.
Instrument III · Schritt 5 Frei nutzbar
Leistungs­kompass
Was soll Ihre private Krankenversicherung leisten? 21 Punkte in Ruhe durchgehen, mit Beispielen und Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Instrument IV · Schritt 6 Folgt, mit Rechnern
Zukunfts­kompass
Trägt die Entscheidung auch in dreißig Jahren? Hier entstehen später Tools zum Rechnen.

Schritt 7 · Tarif- und Gesellschaftsauswahl: Sie steht bewusst am Ende und geschieht gemeinsam im Gespräch, wenn die Schritte davor geklärt sind.

Persönlich

Warum ich PKV4U gegründet habe

Ich bin Dirk Kemeter und seit mehr als 20 Jahren in der Finanz- und Versicherungsbranche tätig. Ich habe viele Menschen bei Entscheidungen begleitet, die weit über einen Tarif oder einen Monatsbeitrag hinausgehen.

2008 brauchte ich nach einem ernstzunehmenden Befund selbst einen Spezialisten. Mein Versicherungsschutz beeinflusste damals, wie schnell ich einen Termin bekam und welche Behandlungsmöglichkeiten mir offenstanden. Diese Erfahrung hat meine Sicht auf Krankenversicherung geprägt.

Gleichzeitig sehe ich am Markt immer wieder verkürzte Vergleiche und große Versprechen, bei denen Beitrag und Tarif stärker im Mittelpunkt stehen als der Mensch dahinter.

Deshalb habe ich PKV4U gegründet.

Ich möchte Menschen helfen, GKV und PKV wirklich zu verstehen, Leistungen einzuordnen und langfristig zu entscheiden.

Dabei bringe ich meine Erfahrung ein, höre zu und kläre mit Ihnen die Fragen, die für Ihre persönliche Entscheidung wichtig sind.

Mehr als 20 Jahre in der Finanz- und Versicherungsbranche · Gründer von PKV4U

Wissen schafft bessere Entscheidungen.

Krankenversicherung sollte nicht auf einzelne Beiträge oder Tarifmerkmale reduziert werden. Entscheidend ist, welche Leistungen vertraglich abgesichert sind und wie eine Entscheidung zur eigenen Lebenssituation passt.

Genau diese Zusammenhänge macht PKV4U verständlich.

Dirk Kemeter, Gründer von PKV4U
Beratung

Vom Anlass zum Erstgespräch

Vor jedem Termin steht eine kurze Einordnung Ihrer Lage. Beraten wird durch einen PKV4U-Berater.

Erstgespräch anfragen
01Anfrage· 02Kurze Einordnung· 03Passender Gesprächsweg· 04Termin· 05Erstgespräch Keine Gesundheitsdaten vor dem Gespräch
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